Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie funktioniert das Mietkauf-Modell?
- Wie ist mein Haus, meine Wohnung versichert?
- Wie funktioniert die Jahresabrechnung?
- Wie funktioniert die Mietvorschreibung?
- Wie kann ich meine Vorschreibung von meinem Konto abbuchen lassen?
- Wo erfahre ich den Stand des Darlehens?
- Wo kann ich meine neue Kontonummer bekannt geben?
- Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung?
Wie funktioniert das Mietkauf-Modell?
Beim Mietkaufmodell wird ein Mietvertrag insbesondere nach den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG), des Mietrechtsgesetzes (MRG), des Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) sowie des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes (TWFG) erstellt.
Der Mieter leistet einen erhöhten Finanzierungskostenbeitrag, der in der Mietenkalkulation berücksichtigt, beim Kauf angerechnet wird, oder bei Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt wird (abzüglich 1% Abschreibung je Jahr). Beim Mietkauf-Modell erhält der Mieter das Recht, die Wohneinheit ab dem 10. Jahr nach Übergabe zu erwerben.
Die Kaufpreisbildung erfolgt entsprechend dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (§15d WGG), auf Grund der umsatzsteuerlichen Vorschriften kostengünstig.
Die zum Zeitpunkt der Übereignung aushaftenden Restschulden des Wohnbauförderungsdarlehens und des Bankdarlehens können je nach persönlichen Voraussetzungen in Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen werden.
Wie ist mein Haus/meine Wohnung versichert?
1. Feuerversicherung:
Die NEUE HEIMAT TIROL versichert Ihre Mietobjekte grundsätzlich ausreichend gegen Feuer. Hierin inkludiert sind Kosten für Brand, Blitz, Schaden durch Explosion und Flugzeugabsturz. Mitversichert sind auch Nebenkosten wie z. B. Aufräumungskosten, Abbruchkosten, Lösch- und Deponiekosten. Wir weisen darauf hin, dass von Ihnen in Ihrer Wohnung zusätzlich eingebaute und eingebrachte Gegenstände, z. B. Holzvertäfelungen, Küche etc., nicht mitversichert sind.
2. Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz:
Da es durchaus ein Risiko darstellen kann, dass auf unserem Grundstück bzw. durch den Bestand von Gebäuden Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden (z. B. durch herabfallende Mauer- oder Dachteile, durch eine unsachgemäß geräumte Einfahrt, etc.) haben wir auch einen Versicherungsschutz in Form einer Haftpflichtversicherung. Sollte durch einen in Ihrem Haus befindlichen Öltank ein Schaden entstehen, besteht hier ebenfalls ein Versicherungsschutz.
3. Leitungswasserversicherung:
In der Regel haben wir eine Leitungswasserversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung beinhaltet Kosten für Rohrbruch, Verstopfung und Korrosion. Ob und in welcher Form für Ihr Objekt eine solche Versicherung abgeschlossen ist, erfahren Sie bei Ihrem Hausverwalter.
4. Eigentumsobjekte (unser Vorschlag):
Bei Eigentumsobjekten können bzw. sollen auch die Eigentümer die zu versichernden Gefahren selbst bestimmen. Hierzu beraten wir Sie gerne, insbesondere welche Bereiche einzelne Sparten decken. Hierbei gilt es auch zu beachten, dass zusätzliche von jedem einzelnen angebrachte bauliche Veränderungen, wie z.B. Markisen am Gebäude, zusätzliche Glasverkleidungen, etc. auch zusätzlich zur Versicherung beantragt werden müssen. Die NEUE HEIMAT TIROL als Hausverwalter verwaltet lediglich die Versicherungsverträge und wickelt etwaige Schäden ab.
5. Schadensmeldungen:
Wir ersuchen Sie höflich, dass sämtliche Schadensmeldungen ausschließlich über uns an die Versicherung weitergeleitet werden und bitten keine eigenständigen Veranlassungen ohne Rücksprache mit uns zu treffen.
6. Haushaltsversicherung:
Wir weisen darauf hin, dass Einrichtungsgegenstände in Ihrer Wohnung sowie Ihr Fahrzeug in einer vorhandenen Tiefgarage nicht versichert sind. Es empfiehlt sich daher der Abschluss einer Haushaltsversicherung. Diese Versicherung deckt das Risiko von Glasbruch, Einbruch, Privathaftpflicht, etc., ab. Am Markt werden verschiedenste Produkte angeboten. Bitte vergleichen Sie im Vorfeld die einzelnen Haushaltsversicherungen. Sollten Sie zu Versicherungen weitere Fragen haben, steht Ihnen unser Versicherungsberater, die Firma Riffler & Partner, unter der Telefon-Nummer 05552/67602, gerne für telefonische Auskünfte zur Verfügung.
Wie funktioniert die Jahresabrechnung?
Die NEUE HEIMAT TIROL übersendet Ihnen bis spätestens 30. Juni eines jeden Jahres die Abrechnung der Betriebs-, Heiz- und Instandhaltungskosten für das Vorjahr. Haben Sie bei Bezug Ihrer Wohnung eine Kaution hinterlegt, wird diese samt den bis zum Stichtag angefallenen Zinsen bekannt gegeben.
Die Differenz aus der Betriebs- und Heizungskosten wird Ihnen im Fall eines Überschusses gutgeschrieben und im Fall eines Abganges nachverrechnet. Guthaben aus den Instandhaltungskosten werden für zukünftige Sanierungen vorgetragen. Falls Sie eine Einziehungsbevollmächtigung gegeben haben, erfolgt die Abbuchung automatisch und wird zum übernächsten Zinstermin berücksichtigt. Sie können Einsicht in die Belege nehmen. In Ihre Jahresabrechnung können Sie aber auch direkt unter www.nht-meinkonto.at Einsicht nehmen und diese auch ausdrucken, falls sie verloren gegangen sein sollte.
1. Betriebskostenabrechnung:
Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die ÖNORM A 4000. Die Gesamtkosten des Hauses werden - in verschiedene Bereiche gegliedert - aufgeteilt. Wünschen Sie eine Einzelaufstellung sämtlicher Rechnungen, bitten wir Sie um Mitteilung.
Die Gesamtkosten werden entsprechend dem Aufteilungsschlüssel auf die jeweiligen Mieter bzw. Eigentümer aufgeteilt. Der Aufeilungsschlüssel richtet sich nach dem Miet- bzw. Kaufvertrag. In der Regel wird die Fläche als Aufteilungsschlüssel verwendet. Bei Eigentumswohnungen erfolgt die Aufteilung in der Regel nach Nutzwerten.
Den so ermittelten Kosten Ihrer Wohnung werden die von Ihnen geleisteten Àkontierungen gegenübergestellt und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer Ihnen verrechnet. Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften erhält das Guthaben der Mieter bzw. ist die Nachforderung von jenem Mieter einzufordern der zum Fälligkeitsdatum Hauptmieter der Wohnung ist, dies gilt nicht für Heizung.
2. Heizkostenabrechnung:
Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem Heizkostenabrechnungsgesetz. Demnach sind in der Regel 65 % der Gesamtkosten verbrauchsabhängig und 35 % nach beheizbarer Nettonutzfläche abzurechnen.
Die Abrechnung erfolgt in diesen Fällen durch ein von uns beauftragtes Unternehmen. In Einzelfällen erfolgt die Abrechnung der Heizkosten im Einklang mit dem Gesetz nach dem Flächenschlüssel.
3. Instandhaltungsabrechnung (Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag):
Sie erhalten jährlich eine Aufstellung über die für Ihre Bautengruppe ausgegebenen Instandhaltungskosten, geordnet nach Gewerken. Wünschen Sie eine Einzelaufstellung sämtlicher Rechnungen, sind wir gerne bereit, Ihnen diese zuzusenden.
Die Instandhaltungsabrechnung beinhaltet auch in Summe die Instandhaltungsbeträge ihrer Bautengruppe sowie etwaige Überschüsse bzw. Abgänge aus der Instandhaltungsabrechnung der Vorjahre. Wurde bei Ihrer Bautengruppe ein durch das Land Tirol gefördertes Instandhaltungsdarlehen aufgenommen, wird der Stand zum 31. Dezember jeden Jahres bekannt gegeben.
Wie funktioniert die Mietvorschreibung?
Bei jeder Änderung der monatlichen Vorschreibung erhalten Sie eine detaillierte Aufstellung über die einzelnen Komponenten.
Dieses Vorschreibungsformular müssen Sie bei einem eventuellen Ansuchen für Wohnbeihilfe beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei einem eventuellen Antrag auf Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren beilegen.
Eine Kopie dieses Vorschreibungsformulares können Sie anfordern oder direkt über www.nht-meinkonto.at abrufen bzw. ausdrucken. Wir dürfen darauf hinweisen, dass die Vorschreibung der Miete strengen gesetzlichen Vorschriften unterliegt. Im Folgenden sind die wichtigsten Komponenten der Mietvorschreibung näher erläutert:
Grundmiete:
Die Grundmiete beinhaltet die Zinsen- und Darlehensrückzahlungen für die zur Finanzierung Ihrer Wohnung aufgenommenen Darlehen sowie Eigenmittel der NEUEN HEIMAT TIROL.
Während der Eigenmittelzinssatz durch Gesetz festgelegt ist, hängt die Verzinsung der Bankdarlehen vom Kapitalmarkt ab. Die NEUE HEIMAT TIROL ist ständig bemüht - nicht nur bei Neubauwohnungen - günstigste Konditionen zu erzielen. Die Wohnungen der NEUEN HEIMAT TIROL sind in der Regel unter Mithilfe der Wohnbauförderung des Landes Tirol errichtet worden. Die entsprechende Förderungszahl ist unter "Betreff" angeführt. Einerseits werden zinsengünstige Darlehen gewährt, die Mietbelastung richtet sich hier nach der im Schuldschein festgelegten Annuität (Zinsen- und Darlehensrückzahlung), andererseits werden Annuitätenzuschüsse gewährt, die kostenmindernd berücksichtigt werden.
Grundkosten:
Hierunter sind die Kosten für die Beistellung des Grundes ausgewiesen. Die Grundkosten werden bei der NEUEN HEIMAT TIROL ausschließlich mit Eigenmitteln finanziert.
Verwaltungskosten (VK):
Um die Kosten der ordentlichen Verwaltung einer Wohnanlage zu decken, hebt die NEUE HEIMAT TIROL den angeführten Betrag ein. Die Höhe des Verwaltungskostenbeitrages wird durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten festgelegt.
Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag 1 (EVB1):
Dieser Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag ist vom Gesetzgeber festgelegt. Mit den zur Instandhaltung des Objektes eingehobenen Beträgen werden sämtliche Reparaturen des Hauses bezahlt, darüber hinaus erfolgt bei Wohnungswechsel eine Adaptierung der Wohnung auf einen zeitgemäßen Standard.
Reichen die eingehobenen Beträge nicht aus, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen, erfolgt eine Vorfinanzierung durch die NEUE HEIMAT TIROL bzw. durch ein von der Wohnbauförderung des Landes Tirol gestütztes Darlehen.
Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag 2 (EVB2):
Ist Ihr Gebäude älter als 10 Jahre kann, ein Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag von zusätzlich 1,32 € je m2 und Monat vorgeschrieben werden. Wir sind verpflichtet, diese Beträge innerhalb von 10 Jahren zu verwenden; sollte dies nicht erfolgen, erfolgt eine Rückzahlung.
Nicht verwendete Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge werden verzinst. Über die Einnahmen und Ausgaben im Instandhaltungsbereich erhalten Sie jährlich bis zum 30. Juni eine Jahresabrechnung. Eine Kopie dieser Abrechnung können Sie anfordern oder direkt unter www.nht-meinkonto.at abrufen bzw. ausdrucken. Ebenso ist eine Belegeinsicht möglich.
Betriebskosten (BK):
Das in der Miete enthaltene Betriebskostenkonto wird jährlich abgerechnet. Daraus entstehende Guthaben werden zurückgezahlt, etwaige höhere Kosten nachverrechnet. Unter den Betriebskosten werden folgende Aufwände weiterverrechnet:
Wasser/Abwasser: Die ständig steigenden Umweltanforderungen führten zu stark steigenden Kosten in diesem Bereich. Wir bitten Sie, in Ihrem eigenen Interesse hier äußerst sparsam vorzugehen.
Müllabfuhr: Die Kosten der Müllabfuhr richten sich nach der Anzahl und Größe der Abfallbehälter. Durch Müllvermeidung bzw. Mülltrennung können nicht unwesentliche Einsparungen erzielt werden.
Hausbetreuer: Das Entgelt für die Hausbetreuer richtet sich nach einer Verordnung des Landeshauptmannes, die jährlich festgelegt wird. Die Kosten für die Hausbetreuer beinhalten sämtliche Nebenkosten (Sozialversicherung, Dienstwohnung, etc.). Wird kein Hausbetreuer beschäftigt, werden die Aufwendungen für Reinigungsfirmen verrechnet. Den für Ihre Bautengruppe zuständige Hausbetreuer finden Sie hier.
Gemeinschaftseinrichtungen: Hier werden die Kosten für Waschmaschinen, Wäschetrockner, Außenanlagen, etc. verrechnet.
Beleuchtung: Darunter fallen die Kosten der Beleuchtung für die allgemein zugänglichen Teile des Hauses (Stiegenhäuser, Gänge, etc.).
Versicherungen: Diese beinhalten Kosten für Feuer- und Haftpflichtversicherungen sowie in der Regel auch Kosten für eine Leitungswasserversicherung. Der NEUEN HEIMAT TIROL ist es gelungen, durch ständige Verhandlungen mit den Versicherungen diese Kosten möglichst gering zu halten.
Rauchfangkehrer: Als Rauchfangkehrerkosten gelten nur die Kehrung des Hauskamins, nicht aber Reparaturkosten.
Öffentliche Abgabe: Hierunter wird die Grundsteuer verrechnet, die von der Gemeinde vorgeschrieben wird.
Heizkosten:
Hat Ihr Wohnhaus eine zentrale Heizungsanlage, werden die laufenden Kosten über die Miete vorgeschrieben. Auch hierüber erhalten Sie jährlich eine Abrechnung. In der Regel erfolgt die Aufteilung der Heizkosten verbrauchsabhängig (65 %). Die Abrechnung erfolgt in diesen Fällen mit Hilfe einer Fremdfirma.
Umsatzsteuer:
Die Miete unterliegt einem Steuersatz von 10 %. Hiervon ausgenommen sind Geschäftslokale, Garagenmietkosten sowie Kosten der Heizung (20 %). Bei Erwerbshäusern unterliegt der Kapitaldienst nicht der Umsatzsteuer, da bei Errichtung des Hauses kein Vorsteuerabzug möglich war.
Wie kann ich meine Vorschreibung von meinem Konto abbuchen lassen?
Wählen Sie bitte die bequemste Art der Zahlungsform und begleichen Sie in Zukunft Ihre Zahlungen an die NEUE HEIMAT TIROL mittels Abbuchungsauftrag. Das diesbezügliche Formular können sie bei uns anfordern oder direkt unter www.nht-meinkonto.at ausdrucken. Eine Mitteilung an Ihre Bank ist nicht erforderlich. Sie können den Einziehungsauftrag jederzeit stornieren, bzw. von Ihrem Konto abgebuchte Beträge ohne Angabe von Gründen innerhalb von 42 Tagen rückgängig machen. Falls sich ihre Bankverbindung geändert hat, bitten wir Sie, die Einzugsermächtigung nochmals an uns zu senden. Im Falle einer Stornierung des Einziehungsauftrages genügt eine formlose Benachrichtigung.
Wo erfahre ich den Stand des Darlehens?
Bei Eigentumswohnungen erhalten Sie jährlich eine Kapitaldienstabrechnung, aus der Sie den Stand der für Ihre Wohnung aufgenommenen Darlehen ersehen können, sofern die Abwicklung über die NEUE HEMAT TIROL erfolgt. Sollten Sie während des Jahres über Ihren Darlehensstand informiert werden wollen, machen wir dies gerne.
Es besteht die Möglichkeit die bestehenden Darlehen vorzeitig, ganz oder teilweise zu tilgen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass die Banken hiefür Spesen verrechnen. Bezüglich der Höhe der Spesen wenden Sie sich an Ihre Bank bzw. an die NEUE HEIMAT TIROL. Da die Rückzahlung teilweise nur zu bestimmten Terminen, bzw. erst nach einer Kündigungsfrist erfolgen kann, werden wir Sie verständigen, wann und wie die Rückzahlung zu erfolgen hat.
Wo kann ich meine neue Kontonummer bekannt geben?
Sollten Sie mit Zahlschein oder mit Dauerauftrag Ihre monatliche Zahlung an die NEUE HEIMAT TIROL durchführen, überweisen wir Ihnen ein etwaiges Betriebskosten- bzw. Heizkostenguthaben auf Ihr Girokonto.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass wir Ihre Kontonummer in unserer EDV speichern. Sie haben die Möglichkeit uns Ihre Kontonummer per E-Mail (Mitarbeiter Mietenbuchhaltung) oder einfach über www.nht-meinkonto.at bekannt zu geben.
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung?
Ein Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühr bzw. auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Telefonbefreiung) kann bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit gestellt werden.
Die Gebührenbefreiung wird zuerkannt, wenn das Nettoeinkommen aller in einem Haushalt lebenden Personen die gesetzlichen Befreiungsrichtsätze nicht überschreitet.
Folgende Personengruppen haben bei geringem Haushalts-Nettoeinkommen grundsätzlich Anspruch auf Befreiung von Rundfunkgebühren / Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt:
Bezieher von
- Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung
- Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen
- Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe, freien Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit, etc.
Alle Informationen rund um dieses Thema erhalten Sie unter:
GIS Gebühren Info Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien, Servicehotline: 0810 00 10 80 (Mo.-Fr. 8-21 Uhr, Sa. 9-17 Uhr)
So erreichen Sie uns:
Geschäftszeiten:
Montag - Donnerstag:
07:30 - 12:15 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag:
07:30 - 12:30 Uhr
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Notrufnummer:
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